Sachverständiger Bayreuth

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ralf Scherer Bayreuth

Ralf Scherer

Bausachverständiger und Baugutachter

Rügersberg 5
95466 Weidenberg
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

Maurer- und Betonbauermeister

Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Brandschutzbeauftragter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bayreuth steht Ihnen Herr Ralf Scherer als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Ralf Scherer kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bayreuth, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bayreuth kommen bzw. sich nicht in Bayreuth auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bayreuth - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Bayreuth ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken. Die Stadt Bayreuth ist Sitz der Regierung von Oberfranken, des Bezirks Oberfranken und des Landratsamtes Bayreuth.

Weltberühmt wurde Bayreuth durch die jährlich im Festspielhaus auf dem Grünen Hügel stattfindenden Richard-Wagner-Festspiele, auch Bayreuther Festspiele genannt. Das Festival fand 1876 das erste Mal statt. Seit 1951 finden die Festspiele jährlich im Opernhaus statt.

Das markgräfliche Opernhaus ist ein seit 1748 bestehendes Theater. Es ist Museum und gleichzeitig die älteste heute noch bespielte Szene in Bayreuth. Es gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.
Das Bayreuther Festspielhaus stammt aus dem 19. Jahrhundert und wird nur bei denBayreuther Festspielen bespielt. Zur Aufführung kommen nur Werke Richard Wagners.

Bayreuth liegt im südlichen Teil des Obermainischen Hügellands beiderseits des Roten Mains, des südlichen und längeren der beiden Quellflüsse des Mains, zwischen dem Fichtelgebirge und der Fränkischen Schweiz.

Das Zentrum der Stadt liegt mit etwa 340 Meter über NN mehr als 100 Meter tiefer als die meisten der Höhenzüge, die den Bayreuther Talkessel einrahmen. Höchste umgebende Erhebung ist mit 594 Meter der Sophienberg im Süden. Weitere Anhöhen sind der Schlehenberg, der Oschenberg, der Höhenzug der Hohen Warte, der Rote Hügl und der Buchstein.

Die Stadt Bayreuth besteht offiziell aus 74 Ortsteilen und 39 Distrikten.

Bayreuth hatte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit nur wenige tausend Einwohner. Die Bevölkerung wuchs nur langsam und ging durch die zahlreichen Kriege, Seuchen und Hungersnöte immer wieder zurück. So zerstörten 1430 die Hussiten die Stadt; 1602 starben bei einem Ausbruch der Pest rund 1000 Bewohner. Auch während des Dreißigjährigen Krieges musste die Stadt Bayreuth Einwohnerverluste hinnehmen. Erst mit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert beschleunigte sich das Bevölkerungswachstum. Zuletzt wurden 71.061 Einwohner in der Stadt Bayreuth gezählt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Luitpoldpl.
95444 Bayreuth

Bauamt:
Wilhelminenstraße
95444 Bayreuth

Grundbuchamt:
Wittelsbacherring
95444 Bayreuth

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