Baugutachter Bayreuth

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ralf Scherer Bayreuth

Ralf Scherer

Bausachverständiger und Baugutachter

Rügersberg 5
95466 Weidenberg
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

Maurer- und Betonbauermeister

Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Brandschutzbeauftragter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bayreuth steht Ihnen Herr Ralf Scherer als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Ralf Scherer kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bayreuth, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bayreuth kommen bzw. sich nicht in Bayreuth auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bayreuth - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Bayreuth ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken. Die Stadt Bayreuth ist Sitz der Regierung von Oberfranken, des Bezirks Oberfranken und des Landratsamtes Bayreuth.

Weltberühmt wurde Bayreuth durch die jährlich im Festspielhaus auf dem Grünen Hügel stattfindenden Richard-Wagner-Festspiele, auch Bayreuther Festspiele genannt. Das Festival fand 1876 das erste Mal statt. Seit 1951 finden die Festspiele jährlich im Opernhaus statt.

Das markgräfliche Opernhaus ist ein seit 1748 bestehendes Theater. Es ist Museum und gleichzeitig die älteste heute noch bespielte Szene in Bayreuth. Es gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.
Das Bayreuther Festspielhaus stammt aus dem 19. Jahrhundert und wird nur bei denBayreuther Festspielen bespielt. Zur Aufführung kommen nur Werke Richard Wagners.

Bayreuth liegt im südlichen Teil des Obermainischen Hügellands beiderseits des Roten Mains, des südlichen und längeren der beiden Quellflüsse des Mains, zwischen dem Fichtelgebirge und der Fränkischen Schweiz.

Das Zentrum der Stadt liegt mit etwa 340 Meter über NN mehr als 100 Meter tiefer als die meisten der Höhenzüge, die den Bayreuther Talkessel einrahmen. Höchste umgebende Erhebung ist mit 594 Meter der Sophienberg im Süden. Weitere Anhöhen sind der Schlehenberg, der Oschenberg, der Höhenzug der Hohen Warte, der Rote Hügl und der Buchstein.

Die Stadt Bayreuth besteht offiziell aus 74 Ortsteilen und 39 Distrikten.

Bayreuth hatte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit nur wenige tausend Einwohner. Die Bevölkerung wuchs nur langsam und ging durch die zahlreichen Kriege, Seuchen und Hungersnöte immer wieder zurück. So zerstörten 1430 die Hussiten die Stadt; 1602 starben bei einem Ausbruch der Pest rund 1000 Bewohner. Auch während des Dreißigjährigen Krieges musste die Stadt Bayreuth Einwohnerverluste hinnehmen. Erst mit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert beschleunigte sich das Bevölkerungswachstum. Zuletzt wurden 71.061 Einwohner in der Stadt Bayreuth gezählt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Luitpoldpl.
95444 Bayreuth

Bauamt:
Wilhelminenstraße
95444 Bayreuth

Grundbuchamt:
Wittelsbacherring
95444 Bayreuth

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